Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Haustier Pflege benötigt?

  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Mann liegt mit Hund zusammen auf Bett.
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Auch Haustiere können krank werden und benötigen manchmal Pflege. Niemand möchte sein Tier in Zeiten der Krankheit allein lassen. Die Betreuung und Pflege des geliebten Mitbewohners gestalten sich jedoch vor allem für Berufstätige oft schwierig. Aber darf man sich deshalb krankmelden?



Haustiere werden oft als vollwertige Familienmitglieder betrachtet. Während einige das nicht nachvollziehen können, sind Haustiere für manche sogar eine Art Ersatz für Kinder. Wenn das eigene Kind krank ist, darf man in der Regel zu Hause bleiben, aber wie sieht das bei den tierischen Begleitern aus?

Rechtslage

Bei kranken Kindern gibt es eine klare Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch – bei Haustieren ist das leider nicht der Fall. Das heißt, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Krankschreibung oder bezahlte Freistellung von der Arbeit, weil das Haustier erkrankt ist. Es gibt jedoch unter Umständen Wege, sich trotzdem um sein Tier zu kümmern.

Laut Tierschutzgesetz § 2 sind Halter dazu verpflichtet, eine angemessene Pflege des Tieres sicherzustellen. Das bedeutet, man darf ein Tier nicht sterben oder leiden lassen, nur weil man zur Arbeit muss. Man ist dazu verpflichtet, ein krankes Tier zum Tierarzt zu bringen. Allerdings sollte man nicht einfach unangekündigt der Arbeit fernbleiben. Bei einem medizinischen Notfall solltest du zunächst prüfen, ob sich jemand anderes um die Pflege deines Haustieres kümmern kann. Erst wenn die Suche erfolglos bleibt, kannst du nach Absprache mit deinem Arbeitgeber zu Hause bleiben. Das ist dann jedoch in der Regel unbezahlt. Achte darauf, den Tierarztbesuch nachweisen zu können, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Was kann man sonst machen?

Freiwillige Freistellung oder Urlaub: Es kann hilfreich sein, deinem Arbeitgeber die Situation zunächst so genau wie möglich zu schildern. Wenn es deinem Tier wirklich schlecht geht und es sich nicht nur um eine herkömmliche Erkältung oder ähnlich leichte Beschwerden handelt, sollten die meisten Arbeitgeber Verständnis zeigen. Dann kannst du entweder um unbezahlte Freistellung oder einen kurzfristigen Urlaubstag bitten. Bei einigen Berufen kann es sogar möglich sein, die versäumte Arbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder Überstunden dafür abzubauen.

Homeoffice: Wenn dein Beruf und dein Arbeitgeber es zulassen, kannst du auch nach Absprache mit einem Vorgesetzten von zu Hause aus arbeiten. Aber Vorsicht: Im Homeoffice darfst du nur zum Tierarzt fahren, wenn das von deinem Arbeitgeber erlaubt wurde. Ansonsten wäre es eigenmächtiges Fernbleiben des Arbeitsplatzes, was berufliche Konsequenzen haben kann.

In jedem Fall solltest du vorher mit deinem Arbeitgeber kommunizieren und nicht eigenmächtig handeln. Wenn du einfach so von der Arbeit fernbleibst, kann es zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung kommen. Wenn du deswegen vor Gericht ziehen musst, ist der Ausgang schwer vorherzusehen. Solche Fälle werden immer individuell behandelt, daher sollte man das Risiko nicht eingehen.

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