Was man bei der Hundesteuer beachten sollte

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Mensch und Hund sitzen vor Papierkram
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In Deutschland gilt eine Melde- und Anzeigepflicht für Hunde, wodurch Halter verpflichtet sind, ihre Hunde für die Hundesteuer anzumelden. Doch was passiert, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt oder gibt es mögliche Ausnahmen, bei denen keine Hundesteuer gezahlt werden muss?



Die Regelungen zur Hundesteuer variieren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch innerhalb der einzelnen Kommunen. Aufgrund dieser vielfältigen Vorschriften kann es leicht unübersichtlich werden. Deshalb haben wir eine Übersicht zu diesem Thema zusammengefasst.

Gibt es Ausnahmen bei der Hundesteuer?

Die Hundesteuer wird im Allgemeinen für alle Hunde erhoben, die aus rein privatem Interesse gehalten werden. Dies bedeutet jedoch, dass es Ausnahmen für Hunde mit bestimmten Aufgaben gibt. Die Zuständigkeit für die Hundesteuer liegt bei den einzelnen Kommunen und jede hat da ihre eigenen Vorschriften.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die in ganz Deutschland gilt. Assistenzhunde, wie zum Beispiel Blindenführhunde, sind von der Steuer befreit. Meistens ist dafür nur ein Behindertenausweis erforderlich.

Rettungshunde sind größtenteils ebenfalls steuerfrei, obwohl einige Kommunen nur Steuervergünstigungen gewähren. Die Regelungen für Herdenschutzhunde und Jagdhunde variieren von Gemeinde zu Gemeinde – sie können in einigen Kommunen von der Steuer befreit sein, in anderen wiederum nicht. Wenn dein Hund also spezielle Aufgaben hat und möglicherweise beruflich eingesetzt wird, empfiehlt es sich, in deiner Gemeinde nachzufragen, ob er steuerfrei ist oder Steuervergünstigungen erhält.

Es gibt auch andere Möglichkeiten für Steuervorteile. Die meisten Kommunen gewähren Steuervergünstigungen für Hunde, die aus Tierheimen adoptiert werden. In einigen Fällen kann die Hundesteuer für ein ganzes Jahr ausgesetzt werden. Darüber hinaus können Menschen mit geringem Einkommen oder Sozialleistungen eine Ermäßigung erhalten. Dafür muss man allerdings nachweisen können, dass dies auch wirklich notwendig ist.

Wie melde ich meinen Hund an?

Auch hier gibt es leider keine einheitliche Regelung. Informiere dich am besten auf der Website deiner Gemeinde, um herauszufinden, welche Stelle für die Hundesteuer zuständig ist. Dort kannst du prüfen, ob die Behörde ein Online-Anmeldeverfahren anbietet oder zumindest ein Anmeldeformular zum Herunterladen bereitstellt. Auf der Website sollten auch die erforderlichen Unterlagen aufgeführt sein, zu denen spezifische Angaben zum Hund, deine Adresse und der Kaufvertrag gehören können. Einige Bundesländer verlangen außerdem einen Sachkundenachweis, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oder andere spezielle Unterlagen.

Der Anmeldezeitraum für deinen Hund variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Am besten erledigst du die Anmeldung so früh wie möglich, da bei Versäumung der Frist nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Verspätungszuschläge fällig werden können.

Auch die Höhe der Hundesteuer wird kommunal entschieden. In einigen Regionen werden sogenannte Listenhunde sogar mit besonders hohen Steuersätzen belegt.

Was geschieht, wenn ich die Hundesteuer nicht zahle?

Die Hundesteuer nicht zu zahlen, gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich muss die Hundesteuer für einen bestimmten Zeitraum nachgezahlt werden. In der Regel wird einem deswegen der Hund allerdings nicht weggenommen.

Es ist keine gute Idee zu glauben, dass die Behörden nicht merken, ob der eigene Hund angemeldet ist. Viele Kommunen überprüfen regelmäßig ihre Hundehalter, manchmal sogar durch Hausbesuche. Hinweise von Nachbarn oder anderen Bürgern können ebenfalls auf Verstöße hinweisen. Daher ist es ratsam, die Hundesteuer rechtzeitig und ordnungsgemäß anzumelden.

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